Goldarmbanduhr "BUCHERER"

Uhren & Schmuck
1.jpg
Aktuelles Höchstgebot
CHF 3'450.00
ID: 131
Gebote: 17
Startdatum: 16.05.2025, 10:35:00
Endet am: 26.05.2025, 10:40:00
Startpreis: CHF 2'600.00
Steigerung: CHF 50.00

Bieten

Die Auktion ist abgeschlossen. Es können keine Gebote mehr entgegengenommen werden.

Auktionsverlauf

attia 3'450 26.05.2025, 10:33:55
bue_h6kf 3'400 26.05.2025, 10:32:47
attia 3'400 26.05.2025, 10:33:27
bue_h6kf 3'350 26.05.2025, 10:32:47
attia 3'300 26.05.2025, 09:10:53
safir 3'250 26.05.2025, 09:06:22
attia 3'250 26.05.2025, 09:10:48
safir 3'200 20.05.2025, 09:14:47
User_999 3'200 25.05.2025, 08:37:31
safir 3'150 20.05.2025, 09:14:47
User_999 3'150 25.05.2025, 08:37:21
safir 3'100 20.05.2025, 09:14:47
edi1260 3'100 24.05.2025, 18:41:57
safir 3'050 20.05.2025, 09:14:47
Amar 3'050 22.05.2025, 12:46:48
safir 2'650 20.05.2025, 09:13:51
Myflohmi 2'600 17.05.2025, 01:20:23

Beschreibung

1 Armbanduhr "BUCHERER", Gelbgold, 18 Kt./750, Gewicht inkl. Werk: 71,8 gr. Kleine Delle auf der Rückseite. Keine Seriennummer oder Fabrikatsangaben vorhanden. Gravur auf der Schliesse vorhanden. Das Werk (Handaufzug) läuft, die Uhr wurde aber nicht auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft. Diverse Gebrauchsspuren u.a. kleine Delle in Abdeckung (Innenseite)


Gebraucht. Umfang und Zustand gemäss Abbildungen


u/Ref.: 53/2025_8

Abholort

Abholung und Bezahlung

Alle Versteigerungen durch die Gantbeamtung Basel-Stadt erfolgen ab Platz, ohne jegliche Garantien auf rechtliche und sachliche Mängel, Zustand etc., sowie ohne Gewähr auf die Textangaben. Es gelten unsere Versteigerungsbedingungen.

Die Ware kann unangemeldet (jeweils an Werktagen, 07.30 bis 09.00 Uhr) kurz besichtigt werden, Probefahrten bei Fahrzeugen finden keine statt. Abholung ohne zusätzliche Kosten innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zuschlag jeweils Mo-Fr 7.30-9.00 Uhr nach vorgängiger Terminvereinbarung, gegen Barzahlung, kein Versand!

Die Übergabe der Ware an den Käufer erfolgt erst nach der Bezahlung. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit einer Besichtigung, bevor Sie ein verbindliches Gebot abgeben.