Versteigerungsbedingungen

  1. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten für die amtlichen und freiwilligen Versteigerungen von beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Rechten ("Auktionsobjekte") durch die Gantbeamtung des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Stadt auf dem Weg der Online-Versteigerung über die amtseigene Plattform bs.zum3.ch. Sie gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über die Versteigerung (Art. 229-236 OR).
  2. Die Teilnahme an den Versteigerungen setzt eine Registrierung als Bietende und die Zustimmung zur Datenschutzerklärung der Plattform bs.zum3.ch voraus. Die Registrierung ist kostenlos.
  3. Bietende müssen rechts- und handlungsfähig sein. Sie haben ihre Daten vollständig und korrekt anzugeben und bei Änderungen vor Abgabe eines Gebots zu aktualisieren. Von Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen oder als Organ einer juristischen Person bieten, kann der Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt werden.
  4. Das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt behält sich vor, Bietende in begründeten Fällen zu sperren und von künftigen Auktionen auszuschliessen, insbesondere im Fall von unwahren Angaben, bei unzulässigen Einwirkungen auf den Ablauf oder das Ergebnis einer Versteigerung oder bei versäumter Zahlung oder Abholung.
  5. Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
  6. Gebote sind verbindlich. Wer ein Gebot abgibt, bleibt daran gebunden, solange kein höheres gültiges Angebot abgegeben wird.
  7. Gebote unter dem Startpreis, Gebote, die den festgelegten Mindesterhöhungsschritt nicht erreichen, und Gebote, die an Bedingungen oder Vorbehalte geknüpft sind oder nicht auf eine bestimmte Summe lauten, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
  8. Die Gewährleistung wird bei freiwilligen Versteigerungen soweit gesetzlich zulässig wegbedungen und ist daher auf die Haftung für absichtliche Täuschung beschränkt. Bei amtlichen Versteigerungen findet keine Gewährleistung statt, abgesehen von besonderen Zusicherungen oder von absichtlicher Täuschung der Bietenden. Bei der Versteigerung von Geldforderungen ist überdies jede Gewährleistung für den Bestand sowie die Einbringlichkeit der Forderungen ausgeschlossen.
  9. Die Versteigerung von Aktien, Gesellschaftsanteilen, Marken, Patenten, Designs, Urheberrechten, anderen gewerblichen und verwandten Schutzrechten, Liquidationsanteilen und anderen geldwerten Ansprüchen erfolgt ohne jede Gewährleistung für die Gültigkeit, Übertragbarkeit und Werthaltigkeit der Rechte. Die Kosten der Übertragung, insbesondere der Eintragung des Erwerbs in amtlichen oder privaten Registern sowie allfällig erforderlicher Kraftloserklärungen von Wertpapieren, sind von den erfolgreichen Bietenden zu tragen. Bei Hindernissen in der Erfüllung ist das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt nach seinem Ermessen berechtigt, den Zuschlag aufzuheben und den Kaufpreis zurückzuerstatten.
  10. Die Auktionsobjekte können während der Laufzeit der Versteigerung während der Öffnungszeiten (Mo-Fr 7.30-9.00) kurz besichtigt werden, wenn im Angebot nichts anderes angegeben ist. Es finden keine Probefahrten bei Fahrzeugen statt.
  11. Das Auktionsobjekt wird nach Ablauf von 3 Minuten nach Abgabe des letzten Gebots an die höchstbietende Person zugeschlagen, frühestens jedoch bei Ablauf der im voraus festgelegten Dauer der Versteigerung.
  12. Bei Störungen des ordnungsgemässen Versteigerungsablaufs kann das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt die Versteigerung vorübergehend aussetzen, abbrechen oder nachträglich aufheben.
  13. Erfolgreiche Bietende sind verpflichtet, das Auktionsobjekt innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Auktionsende gegen Barzahlung des vollständigen Kaufpreises zu den Öffnungszeiten (Mo-Fr 7.30-9.00) im Ganthaus abzuholen, wenn im Angebot nichts anderes angegeben ist. Kredit- oder Debitkarten, Checks und andere Zahlungsmittel werden nicht entgegengenommen. Beträge über CHF 100'000 müssen vorgängig auf das Postkonto des Amtes überwiesen werden. Es findet kein Versand statt.
  14. Unterbleibt die Abholung oder bleibt die Zahlung innert Frist aus, kann das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt den Rücktritt vom Vertrag erklären und das Auktionsobjekt erneut versteigern, wobei die ursprünglich höchstbietende Person für einen allfälligen Ausfall haftet. Bei verspäteter Abholung können ausserdem Lagergebühren verrechnet werden.
  15. Jede Haftung des Veräusserers oder des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Stadt für Schäden infolge Störungen bei der Gebotsabgabe, nicht zugestellter Nachrichten oder anderer technischer Störungen ist ausgeschlossen.